Erststudium bei Studienbewerbung verschweigen
Hallo miteinander.
Es gibt an staatlichen Hochschulen ja grundsätzlich 4 Möglichkeiten um an einen Studienplatz zu kommen:
- NC
- Wartesemseter
- Losverfahren
- spezielles Verfahren für ein Zweitstudium
Da ich bereits ein Studium abgeschlossen habe, kommt für mich nur die 4. Möglichkeit in Frage. Über diesen Weg ist es für mich jedoch quasi ausgeschlossen einen Studienplatz zu ergattern.
Ich spiele deshalb mit dem Gedanken mein Erststudium bei der Bewerbung nicht anzugeben und so über die Wartesemester einen Studienplatz zu erhalten.
Dabei stellen sich mir natürlich zwei Fragen:
- Wie hoch die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen?
Nach meiner Recherche, falls man sich an einer anderen Uni bewirbt als der wo man sein Erststudium abgeschlossen hat, ist die Wahrscheinlich erwischt zu werden sehr gering.
Ich habe jedoch im Internet gelesen, dass es eine bundesweite Datenbank mit Informationen über Studierende geben soll. Falls das jemand bestätigen kann, wäre es sehr nett wenn er hier den "Träger"
dieser Datenbank benennen könnte.
- Was erwarten mich für Konsequenzen falls es auffliegt?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die zur Exmatrikulation sowie eventuell zu einer Aberkennung des Studiumabschlusses führen kann. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 5000 Euro fällig.
Ich habe im Internet gelesen, dass es sich um Betrug handelt. Ich habe zudem die Information eingeholt, dass die Unis aufgedeckte Fälle an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Ich frage mich aber um was für eine Straftat es sich dabei handelt (eventuell § 156 Strafgesetzbuch, aber dieser kommt jawohl nur bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung zur Anwendung). Handelt es sich um Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch? Also erlangt man tatsächlich einen Vermögensvorteil
durch diese Handlung?
Es wäre nett, wenn ihr hier eure Erfahrungen postet.
Auch Meinungen aller Art sind willkommen.
Beste Grüße
Peter